Verbesserter Daten-Schutz in der EU

von | 18.12.2015 | Tipps

Die großen Onlinekonzerne müssen umdenken: Europas Abgeordnete haben sich auf ein neues, deutlich strengeren EU-Datenschutzrecht geeinigt. Wenn es bestätigt wird, kann es ab 2018 greifen. Konsumenten bekommen deutlich mehr Rechte – etwa ein Recht auf Vergessen. Auch das Mindestalter für die Anmeldung in Onlinediensten wurde festgelegt.

Die Onlinekonzerne bekommen langsam zu spüren, dass sich die Politik nicht mehr alles bieten lassen will – und das ist gut so. So haben sich Europas Abgeordnet nun endlich, nach jahrelangem Streit, auch auf einen neuen, europaweit geltenden Datenschutz geeinigt.

Jahrelang gab es Streit um die Novelle des Datenschutzrecht, immer wieder wurde das Gesetzpaket verschoben. Jetzt kann das seit 1995 geltende und arg angestaubte Datenschutzrecht endlich ersetzt werden.

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Neuer Datenschutz gilt europaweit

Wenn der durch die Instanzen geht, was wahrscheinlich ist, dann haben wir ab Anfang 2018 neue Spielregeln in Europa. Und die werden den großen Konzernen ganz sicher nicht gefallen, denn dann ist Schluss mit Autonomie.

Für die Anmeldung bei Facebook oder Whatsapp gilt dann zum Beispiel ein Mindestalter von 16 Jahren. Alle, die jünger sind, brauchen die ausdrückliche Zustimmung der Eltern. Unter 13 Jahren geht gar nichts. Das wird eine Menge in Bewegung bringen. Natürlich werden sich viele User älter rechnen, damit sie diese Zustimmung nicht brauchen. Aber: Die Onlinedienste müssen reagieren. Sie müssen entsprechende Werkzeuge bereitstellen.

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Recht auf Vergessen

Künftig gibt es auch generell ein „Recht auf Vergessen“. Natürlich nicht in jedem Fall, aber grundsätzlich zumindest können User verlangen, dass persönliche Daten gelöscht werden.

Dass ein Netzwerk wie Facebook persönliche Daten nicht löscht, wenn man sich abgemedet hat, wird dann nicht mehr möglich sein – oder wenn sie dabei ertappt werden, riskieren sie eine Strafe von bis zu 4 Prozent des Jahresumsatzes. Harte Bandagen aus Brüssel. Darüber hinaus haben Konsumenten das Recht, Daten vom einen zum anderen Onlinedienst mitzunehmen („Portabilität“). Das wird eine besondere Herausforderung.

Onlinekonzerne bekommen Arbeit

Das Stöhnen in den Zentralen der Onlinekonzerne ist bis hierhin zu hören, denn da brechen schwere Zeiten an. Sie können nicht mehr machen, was sie wollen. Sie können Konsumenten und Politik nicht mehr austricksen, indem sie behaupten, der Datenschutz eines bestimmten Landes sei nicht gültig.

Die neuen Regeln gelten in ganz Europa als Mindest-Standards. Basta. Und jeder Konsument kann sich im Zweifel in seiner Landessprache an seine Datenschutzbehörde wenden – und muss nicht mehr zum Beispiel nach Irland gehen, wie das Max Schrems machen musste, der sich mit Facebook angelegt hat.

 

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