Word 2013 mit Deutsch-Wörterbuch ausstatten

Word 2013 mit Deutsch-Wörterbuch ausstatten

Sie wissen nicht, was ein bestimmtes Wort bedeutet? Es wäre doch praktisch, wenn Sie das Wort nur zu markieren bräuchten, um eine Begriffs-Erklärung abzurufen. Genau das ist möglich, wenn Sie ein Gratis-Wörterbuch in Word 2013 einbauen. (mehr …)

Google-Webdienste schneller starten

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Gmail, YouTube, Google Plus – das sind nur einige der vielen Dienste, die Google seinen Nutzern anbietet. Sie nutzen die Webdienste von Google ausgiebig? Jetzt können Sie sie noch schneller starten, und zwar direkt von Ihrer Taskleiste. (mehr …)

Neuland und deutscher Boden

Neuland und deutscher Boden

Unsere Bundeskanzlerin ist jetzt in den Ferien. Ein dringend nötiger Urlaub, so scheint mir. Die Regierungscheffin wirkte am Ende doch recht müde und erschöpft, all das Gemecker und Gezeter rund um die Prism-Affäre, das hat ihr gar nicht gefallen. In der Pressekonferenz ist sie Fragen dazu ausgewichen, nicht geschickt, einfach so. Keine Infos. Thema aussitzen – das hat sie von ihrem Parteifreund und Vorgänger Helmut Kohl gelernt. Hat ja auch oft genug funktioniert.

Im ARD-Sommerinterview war’s auch nicht viel besser. Da hat Angela Merkel zwar nicht noch mal den Begriff Neuland in den Mund genommen. Musste sie aber auch irgendwie nicht, denn zwischen den Zeilen war zu hören, dass sie immer noch nicht so ganz begriffen hat, wie das mit dem Internet eigentlich funktioniert. Jedenfalls fällt auf, dass sie alte Denkmuster aufs Internet übertragen will. „Auf deutschen Boden muss deutsches Recht eingehalten werden“, schimpft die Kanzlerin.

Der geneigte Zuschauer und Interviewer mag das so verstehen, dass die Bundesregierung findet, dass man deutsches Recht auch respektieren müsse – so lange man sich auf deutschem Boden befinde, zumindest. Das klingt nach einer verhaltenen Kampferklärung in Richtung USA. Ist es aber natürlich nicht. Denn dieser Satz ist ein Unsatz – völlig belanglos und sinnleer. Natürlich gilt auf deutschem Boden deutsches Recht. Aber was bedeutet das fürs Internet, für Daten, die in Computern gespeichert werden und durch Datenleitungen jagen? Da hätten die Interviewer nachfragen können und sollen – haben sie aber nicht.

Daten sind physisch nicht vorhanden und können sich daher auch nicht auf deutschem Boden befinden. Was bedeutet es in den Augen der Kanzlerin, wenn sich jemand, auf deutschem Boden befindlich, eine Facebook-Seite anschaut? Gilt dann deutsches Recht? Wohl nicht: Im selben Interview bemängelte Merkel in Ansätzen, dass die Daten bei Facebook ja in Irland gespeichert würden  und deshalb irisches Recht gelte (na ja, zumindest teilweise, denn wer hier nachschaut, der erfährt, dass die Daten sehr wohl in die USA wandern).

Was bedeutet dieser Hinweis mit dem „deutschen Boden“ also? Sind Daten erst dann deutschem Recht unterworfen, wenn man auf Papier ausdruckt und auf den Fußboden legt? Oder wie? Was ist gemeint? Der Merkel-Satz ist eine Nebelkerze, und die scheint auch noch zu funktionieren. Die Kanzlerin drückt sich, wieder mal, vor klaren Aussagen. Sie drückt sich davor, eindeutig Stellung zu beziehen. Das Thema ist in der Tat nicht einfach, aber es ist wichtig. Es lohnt sich, sich mal darüber Gedanken zu machen und Lösungen zu erarbeiten, Prism hin, Prism her. Unabhängig von den Lauschaktionen der Geheimdienste müssen solche Fragen nämlich beantwortet werden.

Und noch eine Frage stelle ich mir: Wenn die NSA tatsächlich ein Abhörzentrum in Wiesbaden baut, was mittlerweile aber auch schon wieder dementiert wurde, gilt dann deutsches Recht, weil das auf deutschem Boden passiert? Oder lachen sich die US-Schlappüte schlapp, wenn wir Deutschen das kontrollieren oder einfordern wollten? Auch das wäre eine schöne Frage gewesen. Schade. Das Interview ist vorbei – und Angela Merkel in Ferien. Wenn sie zurückkommt, geht es sicher nur noch um den Wahlkampf. Auf deutchem Boden.

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BGH schränkt gezielt an Kinder gerichtete Werbung in Spielen ein

BGH schränkt gezielt an Kinder gerichtete Werbung in Spielen ein

Kinder und Jugendliche spielen gerne an Computer und Konsole. Nicht wenige Anbieter nutzen das aus und versuchen den Minderjährigen sogar im Spiel etwas zu verkaufen. Wer zum Beispiel „Runes of Magic“ spielt, ein bei Jugendlichen beliebtes Online-Game, wird häufig zum Kauf von virtuellen Gütern wie Rüstungen oder Waffen animiert. Bezahlt werden kann mit einer kostenpflichtigen SMS.

Gegen diese Praxis hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen geklagt – und nun vor dem Bundesgerichtshof (BGH) Recht bekommen. Klare Ansage der Richter: Die Hersteller müssten bei jugendlichen Spielern Zurückhaltung üben. Kaufanreize innerhalb des Spiels seien nicht zulässig, sofern sich die Werbung gezielt an Minderjährige richte.

Nun rätselt die Branche, ob Free-2-Play-Spiele generell von Jugendlichen nicht mehr gespielt werden dürfen. Denn Free-2-Play-Games sind kostenlos. Der Spieler zahlt für Extras im Spiel, darüber finanzieren sich die kostenlosen Angebote. Wenn keine Werbung gemacht werden darf, müssten jugendliche Spieler wohl generell ausgeschlossen werden. Die Bedenken lassen sich genauso auf Spiele-Apps für Smartphone und Tablet übertragen. Allerdings hat das Gericht Werbung nicht generell verboten.

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Google Maps deutlich ausgebaut

Google Maps deutlich ausgebaut

Google hat seinen Online-Kartendienst Maps deutlich ausgebaut, nicht nur auf  dem Desktop-PC, sondern auch die Apps für Smartphone und Tablet. Zum ersten Mal gibt es eine eigene App fürs Apple iPad. Bislang mussten iPad-Benutzer mit der iPhone-Version Vorlieb nehmen und konnten den zur Verfügung stehenden Platz im Display nicht optimal ausnutzen. Die neue Version der App für Apple-Geräte bietet nun auch Unterstützung für Radfahrer. Autofahrer profitieren von verbesserten Live-Updates der aktuellen Verkehrslage, auch Verkehrsstörungen werden berücksichtigt.

Praktisch: Auch Apple-Benutzer können nun einzelne Karten direkt im Gerät speichern und so offline nutzen, ohne aktuelle Datenverbindung. Ein großer Vorteil, wenn man eine Auslandsreise plant, um teure Roamingkosten zu vermeiden. Dazu muss allerdings umständlich ein Trick angewandt werden: Der Benutzer muss bei der geladenen Karte „OK Maps“ ins Suchfeld eintippen. Komfortabel ist das nicht, da bieten spezielle Offline-Karten-Apps deutlich mehr Komfort.

Nützlich ist die verbesserte Suchfunktion in Google Maps, die auf allen Geräten angeboten wird. Wer die Funktion „Erkunden“ aufruft, kann die nähere Umgegung erkunden und zum Beispiel gezielt nach Restaurants, Kinos, Einkaufsmöglichkeiten oder Hotels suchen. Dabei werden gleich Bewertungen von Freunden aus Google+ angezeigt, ebenso professionelle Bewertungen, etwa aus dem von Google gekauften Restaurant-Führer Zagat. Die neue Version der App kann kostenlos im App-Store geladen werden. Desktop-Benutzer verwenden automatisch die neue Version, wenn sie Google Maps im Browser aufrufen.

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Ist diese App für alle meine Android-Geräte geeignet?

Ist diese App für alle meine Android-Geräte geeignet?

Im Gegensatz zur heilen Apple-Welt gibt es unzählige verschiedene Tablets und Smartphones, die mit dem Android-System laufen. Groß ist auch die Auswahl an Apps. Aber: Nicht jede App ist auch mit jedem Android-Gerät kompatibel. Wie können Sie herausfinden, ob eine bestimmte App sich für Ihre Geräte eignet? (mehr …)

Werbeblocker Adblock Plus in der Kritik, Offline-Karten für den Urlaub und welchen Weg schlagen unsere Daten ein?

Viele Computerbenutzer verwenden heute Werbeblocker wie Adblock Plus. Eine Erweiterung für gängige Browser wie Internet Explorer, Firefox oder Chrome, die übliche Werbung auf Werbeseiten wie von Zauberhand verschwinden lässt. So können Internetbenutzer Webangebote nutzen, ohne die sonst üblichen Werbeflächen zu sehen. Mehr als 200 Millionen Mal wurde Adblock Plus nach Angaben des deutschen Herstellers bereits heruntergeladen.

Doch die Softwarefirma, die Adblock Plus entwickelt und vertreibt, ist nun heftiger Kritik ausgesetzt. Mobilegeeks-Blogger Pallenberg behauptet (unter anderem), Werbetreibende könnten sich bei Adblocks Plus gegen Bezahlung auf die Whitelist setzen lassen. Das Unternehmen dementiert einige der Vorwürfe, räumt aber auch verfehlungen ein. Das Image des populären Werbeblocker ist jedenfalls ramponiert.

Viele User greifen nun lieber zu anderen Werbeblockern. Doch so ist eine dringend nötige Diskussion in Gang gekommen, denn Werbeblocker unterwandern das Geschäftsmodell von Blogs und News-Anbietern im Netz, die darauf angewiesen sind, dass vorbeischauende Besucher Werbe sehen und anklicken. Solche Angebote verschwinden über kurz oder lang, wenn alle Werbeblocker verwenden.

Wer im Urlaub mit dem Smartphone auf Onlinekarten wie Google Maps oder Bings Maps zurückgreift, sollte vorsichtig sein: Diese Kartendienste verursachen enorme Kosten, wenn man nicht gerade in einem WLAN eingebucht ist. Denn Roaminggebühren im Ausland fallen saftig aus. Deshalb empfiehlt es sich, fürs Ausland Offline-Karten zu benutzen. Mein TippMapwithme. Mit der kostenlos erhältlichen App lassen sich gezielt Karten und Infos von Städten oder Regionen ins Gerät laden.

Karten und Daten werden dauerhaft gespeichert und stehen offline zur Verfügung, ohne Mobilfunkkosten zu erzeugen. Die Infos sollten vor Reiseantritt geladen werden, wenn man sich mit dem Gerät im WLAN befindet. Andere Offlinekarten-Apps wie Maps2Go funktionieren ganz ähnlich. Die kostenpflichtigen Varianten erlauben mehr Extras, etwa komfortablere Suchfunktionen oder das Laden beliebig vieler Karten.

Die aktuellen Spionageskandale machen deutlich: Vor allem amerikanische Geheimdienste und Behörden hören das Internet intensiv ab. Aber gehen unsere Daten überhaupt in die USA? Das lässt sich nun leicht herausfinden. In einem Projekt von Opendatacity wird visualisiert, wo Datenpakete landen, welche Seekabel sie nutzen. Und es zeigt sich: Bei den meisten Onlinediensten landen die Anfragen früher oder später auf Servern in den USA – und spätestens dort können die Geheimdienste ungeniert zulangen.