Das Online-Zugangsgesetz 2.0 ist da: Die digitale Verwaltung lässt weiter auf sich warten
Bund und Länder haben sich beim wichtigen Online-Zugangsgesetz 2.0 auf Kompromisse verständigt – zum Schaden aller Bürger. Auch in den nächsten Jahren bekommen wird keine komplett digitale Verwaltung.
Beamte lassen sich gerne sperrige Begriffe einfallen. Und weil so viele Beamte im Bundestag sitzen, haben auch viele Vorschriften und Gesetze merkwürdige Namen.
Rentenversicherungsbeitragsüberleitungsverordnung zum Beispiel.
Oder, noch trauriger: Online-Zugangsgesetz.
Als Bürger kann man damit nichts anfangen. Doch dieses Gesetz ist wichtig, es soll uns nämliche digitale Behörden bringen – und lästige Behördengänge ersparen.
Onlinezugangsgesetz 2.0
Das neue Onlinezugangsgesetz 2.0 sollte eigentlich strukturelle Hindernisse der Verwaltungsdigitalisierung abbauen.
Allerdings haben sich die Länder durchgesetzt, sodass einheitliche Standards und eine Ende-zu-Ende-Digitalisierung nach wie vor in weiter Ferne liegen. Beides wären für eine vertrauensvolle und zeitgemäße Digitalisierung der Verwaltung allerdings erforderlich.
Zwar sieht das Gesetz vor, dass der Bund die Standards für Dienstleistungen des Bundes festlegt, doch der Bundesrat hat die Regelung ausgehebelt – und damit das Gesetz geschwächt.
Nun hat der IT-Planungsrat, ein Gremium der Länder, aktives Mitspracherecht und muss den Standards „de facto einstimmig“ zustimmen. Außerdem können die Länder von den Vorgaben des Bundes zur Ende-zu-Ende-Digitalisierung abweichen, da eine sogenannte „Ausstiegsklausel“ eingefügt wurde.
Experten befürchten, dass dies den Fortschritt der Verwaltungsdigitalisierung weiter verzögern könnte.
Bislang Komplettversagung bei Bund und Ländern
Doch schauen wir genauer drauf: Jetzt kommt also – nach langem Streit – doch nochmal das sogenannte Online-Zugangsgesetz in den Bundesrat. Wir wissen: es soll die digitale Verwaltung bei uns in Deutschland voranbringen. Wie genau?
Bislang muss man leider von einem Komplettversagen sprechen. Eigentlich sollten bis Ende 2022 bereits 575 Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen digitalisiert worden sein. Doch die Verwaltung hat gerade mal 25% geschafft.
Deshalb ist das OZG 2.0 so wichtig, damit das längst überfällige Versprechen, dass wir uns viele Behördengänge sparen können, endlich eingelöst wird.
Kern des OZG 2.0, das ein Prestigeobjekt der Ampel ist, ist ein einklagbarer Rechtsanspruch auf digitale Leistungen des Bundes, der von 2029 an auf die Mehrzahl der Verwaltungsakte greifen soll.
Das vielleicht Wichtigste ist ein einheitliches digitales Bürgerkonto, das überall gelten soll. Eine Art Online-Ausweis für alle digitalen Behördengänge.
Damit soll man Anträge stellen können, aber auch den Personalausweis komplett digital beantragen oder Widersprüche einreichen. Dazu verwendet man dann den Personalausweis. Moderne Personalausweise haben eine Online-Ausweisfunktion (eID). Damit soll man sich künftig bei der BundID anmelden können.
Streit zwischen Bund und Ländern hat geschadet
Das Thema hat ja lange schon für Streit gesorgt zwischen Bund und Ländern.
Einige Bundesländer, darunter NRW, haben eine eigene, landesweite ID-Lösung. NRW hat schon früh zugestimmt, diese zugunsten einer einheitlichen bundesweiten Lösung aufzugeben.
Andere Bundesländer wie Bayern oder Baden-Württemberg haben sich anfangs gesträubt; müssen aber jetzt in den nächsten Jahren auf die BundesID umstellen.
Ein weiterer Konflikt lag bei den Kompetenzen: Der Bund wollte verstärkt eine Führungsrolle übernehmen, er will Standards vorschreiben können. Das ist auch absolut sinnvoll, denn es braucht dringend eine Vereinheitlichung bei Datenformaten und Datenaustausch; es gibt ein viel zu großes Durcheinander.
Viele Amtsgänge lassen sich künftig digital erledigen
Aber was ändert sich für Bürger noch konkret, wenn die digitale Verwaltung möglicherweise mal Tempo aufnimmt (langsamer geht ja kaum)? Wie sehen „Amtsgänge“ dann aus, was dürfte für mich deutlich bequemer werden? Was könnte da alles noch gehen?
Das wichtigste ist: Einheitle BundID, egal ob ich es mit einer Kommune, dem Land (etwas bei Steuerfragen) oder dem Bund zu tun habe. Künftig haben wir Bürger auf alles mit dem Personalausweis Zugriff.
Da alle relevanten Daten in der BundID gespeichert sind, müssen sie nicht x-mal eingegeben werden. Die Daten müssten nur noch freigegeben werden.
Mögliche Anwendungsfälle sind die Beantragung von Personalausweis, Reisepass, Führerschein, Geburtsurkunden, Eheschließungen, Wohngeld, BAföG, Elterngeld, KFZ-Zulassung und -Ummeldung, Ummeldung des Wohnsitzes, Gewerbeanmeldung und vieles mehr.
Alles bequem online machbar. In anderen Ländern längst Wirklichkeit. Hier in Deutschland klingt es wie Science-fiction.
Digitale Verwaltung und Datenschutz
Nicht alle Menschen finden diesen Gedanken so toll, so etwas digital zu erledigen. Sorgen drehen sich oft um Datenschutz – gerade, wenn es um sensible Sachen auf dem Amt geht. Wie wird dem bislang Rechnung getragen?
Die Sorgen sind berechtigt, denn Behörden verarbeiten sensible persönliche Daten. Deshalb hängt die Latte hoch: Die Verantwortlichen müssen hohen Aufwand betreiben, damit die Datensicherheit auch wirklich gewährt wird.
Die gute Nachricht: Behörden sind verpflichtet, transparent zu machen, welche Daten zu welchem Zweck verarbeitet werden. Die Behörden sind außerdem angehalten, nur wirklich notwendige Daten zu erheben, zu erfassen und speichern.
Bürger haben das Recht, Auskunft über ihre gespeicherten Daten zu erhalten und können die Berichtigung oder Löschung ihrer Daten verlangen. Für den Zugang zu digitalen Verwaltungsdiensten werden sichere Identifikations- und Authentifizierungsmethoden verwendet, wie der elektronische Personalausweis (eID) oder spezielle Authentifizierungs-Apps. Diese Methoden stellen sicher, dass nur berechtigte Personen auf die Daten zugreifen können.
Sensible Daten werden – so sieht es das OZG 2.0 vor – durch moderne Verschlüsselungstechniken geschützt, sowohl während der Übertragung als auch bei der Speicherung. Behörden müssen in robuste IT-Sicherheitsinfrastrukturen investieren, um Daten vor unbefugtem Zugriff und Cyberangriffen zu schützen.
Rathäuser bislang nicht so gut aufgestellt
Das Land NRW hat ein „Serviceportal.NRW“ eingeführt. Hier wurde bereits zum 31.05.2024 das „Servicekonto NRW“ durch die BundID ersetzt. Löblich.
Auf kommunaler Ebene sieht es sehr unterschiedlich aus. Einige Kommunen bieten bereits zahlreiche Behördengänge online an, beispielsweise die Beantragung von Meldebescheinigungen, die Anmeldung von Wohnsitzen, die Beantragung von Führungszeugnissen und die Terminvereinbarung für persönliche Besuche im Rathaus. Als besonders fortschrittlich gelten Dortmund, Düsseldorf und Köln.
Das ist aber genau das Problem: Einige Städte schreiten voran, andere sind digital technisch noch in der Steinzeit. Das soll das OZG 2.0 ändern. Die Bürger können bis Ende 2024 große Fortschritte erwarten, bis Ende 2025 sollten alle Verwaltungsleistungen digital sein.
Ein ähnliches Versprechen gab es schon einmal. Jetzt haben die Bürger aber sogar Anspruch darauf.